Immobilie geerbt | Johannes Osenberg Immobilien

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IMMOBILIE GEERBT - WAS NUN?

Ein Todesfall bringt neben emotionalen Erschütterungen auch immer ganz praktische Probleme mit sich. Wenn sich herausstellt, dass man eine Immobilie oder einen Anteil daran geerbt hat, so müssen erst einmal grundsätzliche Fragen und Themen geklärt werden, ehe endgültige Entscheidungen getroffen werden können.

NACHLASSREGELUNGEN

Zuallererst gilt es festzustellen, wie der Nachlass geregelt ist.

Dies kann auf mehrere Arten geschehen:

  • Gesetzliche Erbfolge - wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, greift normalerweise die gesetzliche Erbfolge.
  • Testament - in einem Testament hat der Erblasser seinen letzten Willen festgelegt.
  • Erbvertrag - auch in einem Erbvertrag kann festgelegt worden sein, wer die Immobilie erben soll.

Möchten sich der Erbe oder die Erbengemeinschaft als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen, so reicht ein notarielles Testament als Dokument gegenüber dem Grundbuchamt üblicherweise aus. Um sicherzugehen, kann man jedoch einen Erbschein beantragen.

DER ERBSCHEIN

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, welches bestätigt, dass die darin genannten Personen die rechtmäßigen Erben sind. Er wird bei dem Amtsgericht beantragt, in dessen Bereich der Verstorbene zuletzt mit seinem Wohnsitz gemeldet war.
Die Erben müssen ihren Anspruch gegenüber dem Gericht nachweisen. Dies kann durch die Vorlage eines öffentlichen Testaments oder eines Erbvertrages geschehen. Liegt beides nicht vor, so muss der Erbe sein Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen nachweisen, da in diesem Fall die gesetzliche Erbfolge greift.

ERBENGEMEINSCHAFT UND ERBAUSEINANDERSETZUNG

Damit eine Aufteilung und eine Ermittlung etwaiger Auszahlungsbeträge stattfinden kann, muss zuerst der sogenannte Verkaufswert der Immobilie festgestellt werden. Dies kann durch einen professionellen Immobilienmakler geschehen.

Bei der Erbauseinandersetzung im Zusammenhang mit einer Immobilie gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  • ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die anderen Miterben aus
  • die Immobilie wird vermietet und die Erbengemeinschaft teilt die Mieteinnahmen untereinander auf
  • die Erbengemeinschaft verkauft das Haus einvernehmlich

GRUNDSATZENTSCHEIDUNG: EIGENNUTZUNG, VERMIETUNG ODER VERKAUF?

Wenn man mit der geerbten Immobilie emotional stark verbunden ist, wie dies oft beim Elternhaus der Fall ist, so wird häufig in Betracht gezogen, die Immobilie selbst zu nutzen.
Daneben spielen aber weitere Fragen eine Rolle, die man gründlich prüfen sollte:

  • wäre ein Umzug erforderlich?
  • in welchem Zustand ist die Immobilie?
  • ist es finanziell machbar, etwaige Miterben auszuzahlen?
  • sind aufwendige Umbaumaßnahmen notwendig?
Die Vermietung einer geerbten Immobilie bietet sich in den seltensten Fällen an.
Die beste Entscheidung ist es oft, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen. Der Verkauf löst alle Probleme der Erbengemeinschaft, da durch den Verkauf alle Anteile ausbezahlt werden können und die Erbengemeinschaft somit aufgelöst werden kann. Auch kann der Erlös aus dem Verkauf eventuelle eigene Belastungen verringern oder das Kapital zum Kauf einer anderen Immobilie liefern.

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